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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Onlineshop

Holz Braunstein GmbH
Leitersdorf 250
A-8330 Feldbach, Austria
Stand: 11.04.2022

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Käufers anzunehmen. Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrundeliegenden Abbildungen oder Beschreibungen, insbesondere Farb- oder Maserungsabweichungen werden vorbehalten. Derartige materialbedingte Abweichungen stellen keine Mängel dar.

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Alle Preise sind in Euro angegeben. In den Preisen sind die Versandkosten nicht enthalten.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware oder im Wege der Vorauskasse zu bezahlen. Skontoabzüge sind nicht gestattet oder bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

5. Vertragsrücktritt, Retouren

Bei Annahmeverzug (Pkt. 9.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.

Stornierungen, von Aufragsarbeiten und Spezialanfertigungen, durch den Kunden, sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Holz-Braunstein möglich. Sind wir mit einem Vertragsrücktritt einverstanden, so hat Holz-Braunstein das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr bis zu einer Höhe von 50 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

Kommissionwaren und Spezialanfertigungen sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

Wir behalten und vor, bei sämtlichen Warenrückgaben, Manipulationsgebühr in der Höhe von 15 % des Nettowarenwertes zuzüglich 20 % UST zu verrechnen.

Beschädigte, verschmutzte und zum Wiederverkauf nicht geeignete Ware wird ausnahmslos nicht zurückgenommen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Lieferung und der Rücksendung der Ware zu tragen.

6. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen. Verzugszinsen 12 %.

7. Beigestellte Ware

Solche vom Kunden beigestellten Materialien und Geräte sind nicht Gegenstand von Gewährleistung und Haftung. Die Kosten dafür trägt ausschließlich der Kunde.

8. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für die Lieferung. Die Kosten für die Lieferung werden gesondert angeführt und zu dem Wert der Ware noch extra dazu gerechnet. Die Höhe der Lieferkosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem jeweiligen Empfängerland.
Wir behalten uns das Recht vor, die Gebühren jederzeit ändern zu können und an die aktuelle Tarifsituation anzupassen.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die versendete Ware zurück zu fordern und den bereits bezahlten Betrag abzüglich aller Spesen an den Kunden zurück zu überweisen.

9. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

10. Gefahrtragung

Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

12. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

13. Gewährleistug

Die Ware ist vom Kunden unmittelbar nach Ablieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware unter detaillierter Anführung von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Kommt der Kunde dieser unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nicht spätestens binnen 8 Tagen nach Lieferung nach, gilt bei einem Mangel, der bei Untersuchung erkennbar gewesen wäre, die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Holz ist ein Naturprodukt, daher kann sich dieser Werkstoff durch seine Lebendigkeit auch im fertigen Zustand noch ändern. Unterschiede in Farbe, Struktur oder Beschaffenheit sind Ausdruck des individuellen Charakters unserer Produkte und stellen daher keinen Grund zur Reklamation dar. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen in jedem Fall nur dann, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers entstanden ist.
Der Kunde kann bis maximal sechs Monate nach Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend machen.
Da unsere Waren erst nach Auftragserteilung des Kunden gefertigt werden, bedürfen Retoursendungen von Waren der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Verkäufers und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Kunden.
Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Ein nicht sachgemäßer Zusammenbau der Ware führt zum Ausschluss der Gewährleistung.

14. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die Rücknahme einer vom Kunden bereits übernommenen Ware ist nicht möglich. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

16. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

17. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

18. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

19. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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